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Das Arbeitsrecht ist ein Sonderprivatrecht, jenes der unselbstständig Erwerbstätigen. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen. Das Arbeitsrecht beschäftigt sich etwa mit folgenden Fragen: Kündigung, Abfertigung, An/Abmeldung von Mitarbeitern, Franchising, Urlaub Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektorat, Lehre, Arbeitsplatzevaluierung, Aus-/Weiterbildung, Beendigung Arbeitsverhältnis, Saisoniers, Beschäftigungsformen, fristlose Entlassung, Betriebliche Versicherung, Betriebsauflösung, Betriebsgründung, Betriebsübernahme, Dienstreise, Teilzeit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzergonomie, Mobbing, Ferialpraxis, Dienstverhinderung, Gleitzeit, Urlaubsgeld, befristetes Dienstverhältnis, Teilzeit, Vollzeit, Nebenerwerb, Karenz, Krankmeldung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsrat, Arbeitslosengeld, Überstunden, etc. Bei der Frage, wie ein Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, kommt es nämlich nicht darauf an, wie der Arbeitsvertrag benannt wird sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Häufig verfügen Arbeitnehmer über den gesamten Schutz des Arbeitsrechtes obwohl sie im jeweiligen Vertrag gar nicht als Dienstnehmer bezeichnet werden. |
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